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skipässe
AGB´s
Der Skipass ist nicht übertragbar. Die Liftkartenkontrolle erfolgt mit automatischen Lesegeräten. Jeder Missbrauch hat den sofortigen Entzug des Abonnements und die Einhebung eines Straftarifes zur Folge. Eine Strafanzeige behalten wir uns vor. Tages-, Halbtages- und Staffelkarten werden nur am Gültigkeitstag verkauft. Vorverkauf von Mehrtages-Skipässen ab dem darauffolgenden Tag ist ab 15.00 Uhr möglich. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen - siehe Aushang - und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten.
Für verlorene Skipässe kann kein Ersatz geleistet werden.
Unvorhergesehene Ereignisse durch höhere Gewalt oder vorzeitige Abreise erheben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Skipasses. Ebenso erheben unvorhergesehene Wettersituationen, welche teilweise eine Einstellung von Liften oder Pisten erfordern, sowie Störungen an den Liftanlagen bieten keinen Anspruch auf Rückvergütung des Skipasses. Bitte informiere dich über die jeweils aktuelle Betriebs- und Wettersituation vor dem Kauf des Skipasses.
Eine Rückvergütung des Skipasspreises kann nur bei Verletzung erfolgen. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Für die Vergütung in bar ist daher nicht der Tag des Unfalles, sondern der Tag der Hinterlegung an der Liftkasse maßgebend. Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich! Hinterlegung und Rückvergütung sind nur bei der Liftkasse möglich, wo der Skipass gekauft wurde.
Skifahrer, die durch unser Verschulden Schaden erleiden, müssen sich am gleichen Tag beim Betriebsleiter oder an der Liftkasse melden und ein Schadensformular ausfüllen, sonst kann der Schaden nicht vergütet werden.
Kinder mit einer Körpergröße unter 1,10 Meter dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person mit der Sesselbahn befördert werden. Das Mitnehmen von Kleinkindern in Tragevorrichtungen ist bei den Schleppliften ausnahmslos verboten. Nach den Bestimmungen des Forstgesetzes (§33) ist das Skifahren im Jungwald, durch Forstkulturen und im Wald ausnahmslos untersagt. Wild und Baum danken es dir! Die letzte Pistenkontrolle erfolgt grundsätzlich nach Einstellen der Liftanlagen. Für gestohlene Gegenstände übernimmt die Liftgesellschaft keine Haftung. Kinder unter 6 Jahren benötigen in der Skischule eine Minikinderkarte.